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kroschke und mueller

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Gebühren

Die Gebühr des Steuerberaters ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV) festgelegt. Nach ihr muss jeder Steuerberater seine Leistungen abrechnen (§ 64 StBerG). www.gesetze-im-internet.de/stbgebv

Der Rechnungsbetrag bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Leistung: Umsatz, Einkünfte oder Zeitaufwand.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder den voraussichtlichen Kosten für die Erstellung Ihrer Steuerunterlagen, werden wir diese jederzeit gerne mit Ihnen besprechen.

Kooperationen

Die Zeiten beruflicher Einzelkämpfer sind unserer Meinung nach vorbei. Eine ganzheitliche, gut strukturierte und fachlich kompetente Steuerberatung kann nur derjenige liefern, der über ein gutes Netzwerk an weiteren Experten verfügt und dieses auch zum Nutzen der Mandanten einsetzt.

So kann die kroschke und müller Steuerberatungsgesellschaft mbH auf eine Vielzahl von Kontakten zurück greifen, im Beratungssektor (Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwälte und Unternehmensberater), im Finanz- und Versicherungswesen, in der universitären Lehre und nicht zuletzt auch im Bereich der öffentlichen Hand.

Bitte sprechen Sie uns an!
Wir stellen Ihnen unsere Kontakte gerne zur Verfügung.

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